Liechtenstein Disclosure Facility (LDF)

Liechtenstein Disclosure Facility (LDF)

"Liechtenstein Disclosure Facility", oder auch LDF, für bestehende und neue Kunden

Am 11. August 2009 wurde zwischen dem Vereinigten Königreich und Liechtenstein ein Steuerinformationsabkommen (TIEA) samt Memorandum of Understanding (MOU) unterzeichnet. Das MOU beinhaltet ein spezielles, nur für den liechtensteinischen Finanzplatz gültiges Offenlegungsprogramm, die so genannte "Liechtenstein Disclosure Facility". Die LDF bietet sowohl natürlichen als auch juristischen Personen und Personengemeinschaften, welche im Vereinigten Königreich steuerpflichtig sind, die Möglichkeit, nicht deklarierte Vermögenswerte zu speziellen Konditionen offen zu legen, sofern nicht bereits ein Untersuchungsverfahren eingeleitet ist. Das Abkommen ist im Vergleich zur bestehenden Steuernachzahlungsregelung, der so genannten "New Disclosure Opportunity" (NDO), für Kunden deutlich attraktiver. So sind unter anderem die Strafsätze geringer und ist eine strafrechtliche Verfolgung ausgeschlossen, falls eine vollständige, korrekte und freiwillige Offenlegung stattfindet und die Tat neben der Steuerwiderhandlung nicht auch noch eine sonstige Straftat (z.B. Geldwäscherei) darstellt. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist der Schutz von Kunden während der Dauer des Offenlegungsverfahrens. Die liechtensteinische Regierung hat in den meisten Fällen das Recht, ein Informationsersuchen über einen Kunden eines liechtensteinischen Finanzintermediärs (z.B. einer Bank oder eines Treuhandunternehmens) abzulehnen, das vor dem 1. April 2015 gestellt wurde. Dies gilt jedoch nicht, wenn bereits eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist.

Die „Liechtenstein Disclosure Facility“ ist seit dem 1. September 2009 für bestehende und ab dem 1. Dezember 2009 für neue Kunden möglich und bleibt bis zum 31. März 2015 bestehen. Britische Kunden, die in einem anderen Land unversteuerte Vermögenswerte haben, können daher bis zum 31. März 2015 ihre Vermögen nach Liechtenstein transferieren und dann von der LDF Gebrauch machen.

Eine frühzeitige Deklaration der zu versteuernden Vermögenswerte ist von Vorteil, da der Nachzahlungsbetrag mit dem Lauf der Zeit wächst und das Risiko steigt, dass die Steuerbehörde eine Untersuchung einleitet. Für nähere Informationen zur LDF und zu den Möglichkeiten, wie Ihnen die Centrum Bank behilflich sein kann, konsultieren Sie bitte unsere englische Website unter www.centrumbank.com/ldf.

Haftungsausschluss

Die auf dieser Website enthaltenen Ausführungen zur "Liechtenstein Disclosure Facility" basieren auf Informationen der liechtensteinischen Regierung und der britischen Steuerbehörde (HMRC) per 10. Dezember 2009 und stellen keine rechtliche Beratung dar. Wenn Sie in Grossbritannien steuerpflichtig sind oder dort ihren steuerlichen Aufenthalt haben oder wenn Sie der Ansicht sind, möglicherweise der britischen Steuerpflicht zu unterliegen, empfehlen wir Ihnen, Beistand von einem spezialisierten britischen Steuerberater einzuholen. Wir sind Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Experten behilflich.