Liechtenstein als Fondsstandort

Liechtenstein als Fondsstandort


Bei der Errichtung eines Anlagefonds bez. eines Investmentunternehmens stehen viele Überlegungen an. Eine der wichtigsten ist die Standortwahl. Das Fürstentum Liechtenstein bietet ideale Voraussetzungen als Fondsstandort:


Besonderheiten des Fondsplatzes Liechtenstein

Das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG), welches 1996 erlassen wurde und 2005 eine Totalrevision erfahren hat, bietet einen modernen, innovativen und aktuellen Rechtsrahmen, der den höchsten internationalen Standards entspricht. Das Gesetz ist liberal und lässt viele Möglichkeiten individueller Lösungsansätze offen.

Der Schutz des Anlegers geniesst oberste Priorität:
Artikel 1 des Gesetzes über Investmentunternehmen lautet: «Dieses Gesetz (...) bezweckt den Schutz der Anleger sowie die Sicherung des Vertrauens in den liechtensteinischen Fondsplatz und das liechtensteinische Finanzwesen.»


Besonderheiten des Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG):

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