
Liechtenstein als Fondsstandort
Bei der Errichtung eines Anlagefonds bez. eines Investmentunternehmens stehen viele Überlegungen an. Eine der wichtigsten ist die Standortwahl. Das Fürstentum Liechtenstein bietet ideale Voraussetzungen als Fondsstandort:
- Durch die Mitgliedschaft im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) sind liechtensteinische Fondsprodukte europäisch und denen anderer EU-Länder gleichwertig (Single-License-Prinzip).
- Der Standort Liechtenstein bietet hohen Anlegerschutz und eines der weltweit modernsten Gesetze betreffend Anlagefonds.
- Liechtensteinische Anlagefonds sind von nationalen Steuern weitestgehend befreit.
- Als Fondsstandort bietet Liechtenstein Vorteile bezüglich Flexibilität, Individualität, Transparenz und Qualität.
Besonderheiten des Fondsplatzes Liechtenstein
Das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG), welches 1996 erlassen wurde und 2005 eine Totalrevision erfahren hat, bietet einen modernen, innovativen und aktuellen Rechtsrahmen, der den höchsten internationalen Standards entspricht. Das Gesetz ist liberal und lässt viele Möglichkeiten individueller Lösungsansätze offen.
Der Schutz des Anlegers geniesst oberste Priorität:
Artikel 1 des Gesetzes über Investmentunternehmen lautet: «Dieses Gesetz (...) bezweckt den Schutz der Anleger sowie die Sicherung des Vertrauens in den liechtensteinischen Fondsplatz und das liechtensteinische Finanzwesen.»
Besonderheiten des Gesetzes über Investmentunternehmen (IUG):
- Liberale Ausgestaltung von Fonds unter Wahrung der Individualität und einer den europäischen Standards entsprechenden Ausrichtung.
- Liechtenstein bietet im internationalen Vergleich gesetzlich festgeschriebene, kurze Fristen für die Konzessionierung eines Fonds durch die Finanzmarktaufsicht (FMA).
- Die Abschaffung der Kapitalsteuer für Investmentunternehmen, das Gesetz über die Vermögensverwaltung (VVG) sowie die Einbindung und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde mit den Berufsverbänden ergänzen diesen optimalen Rahmen für die Lancierung von Anlagefonds bez. Investmentunternehmen.
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