Entwicklung des Finanzplatzes

Entwicklung des Finanzplatzes


Liechtenstein hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem der attraktivsten Wirtschaftsstandorte Westeuropas entwickelt. Davon hat auch der Finanzplatz stark profitiert. Wichtige Eckpunkte in der Entwicklung waren:

Die Zugehörigkeit Liechtensteins zu zwei Wirtschaftsräumen (Europäischer Wirtschaftsraum EWR und Währungsraum Schweiz/Liechtenstein) eröffnet neue Chancen. Der Finanzplatz profitiert zum einen von der starken und frei konvertierbaren Schweizer Währung sowie der offenen Grenze zur Schweiz

Die EWR-Mitgliedschaft ermöglicht den liechtensteinischen Finanzintermediären zum anderen seit 1995 einen freien Zugang zu den europäischen Märkten. Das EWR-Abkommen enthält jedoch keine Bestimmungen zur Steuerharmonisierung.

Das Bankkundengeheimnis stellt einen wichtigen Eckpfeiler des Finanzplatzes dar. Es ist in Art. 14 des Bankengesetzes verankert und schützt die legitime Privatsphäre des Kunden, nicht jedoch kriminelle Machenschaften.

Das rasche Wachstum des Finanzplatzes Liechtenstein verstärkte aber auch das Risiko von Missbräuchen. Liechtenstein hat darauf in den letzten Jahren mit einem neuen Rechtshilfegesetz, verschärften Sorgfaltspflichtbestimmungen und einer personellen Aufstockung der Aufsichtsbehörden, der Polizei und der Gerichte reagiert. Die Finanzmarktaufsicht wird heute durch die Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die 2005 gegründet wurde, gestärkt. Die Verhinderung des Missbrauchs der Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung haben höchste Priorität.

Die Anstrengungen wurden von Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Financial Action Task Force (FATF) anerkannt. Anlässlich einer eingehenden Länderprüfung durch den Währungsfonds im Jahre 2002 wurde dem Finanzplatz Liechtenstein eine hohe Qualität bei der Einhaltung internationaler Standards attestiert. Auch im Vergleich mit anderen Ländern und Finanzplätzen schneidet Liechtenstein sehr gut ab. Die liechtensteinischen Sorgfaltspflichtbestimmungen bilden einerseits somit ein wirkungsvolles, höchsten Standards entsprechendes Instrumentarium zum Schutz der legitimen Kundeninteressen und andererseits zur Abwehr von kriminellen Geldern.

Die Klienten des Finanzplatzes Liechtenstein können sich weiterhin darauf verlassen, dass qualitativ hochstehende Produkte in Übereinstimmung mit den internationalen Standards in erstklassiger Qualität angeboten werden und einer strengen staatlichen Aufsicht unterstehen. Gleichzeitig wird dem berechtigten Interesse der Klienten am Schutz ihrer Privatsphäre auch in Zukunft Rechnung getragen.