Finanzplatz Liechtenstein

Finanzplatz Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein gehört zwei Wirtschaftsräumen an: dem schweizerisch-liechtensteinischen und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Seit 1923 besteht mit der Schweiz eine Wirtschafts-, Zoll- und Währungsunion. Diese Verbindung kennzeichnet offene Grenzen und eine gemeinsame Währung – den Schweizer Franken. Das Fürstentum Liechtenstein ist seit 1995 Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Durch diese Mitgliedschaft partizipiert Liechtenstein in ganz Europa an den Vorteilen des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Auf der anderen Seite ist Liechtenstein kein EU-Mitglied und somit nicht zu einer gemeinsamen Währungs- und Finanzpolitik sowie der Zollunion verpflichtet.

Die folgenden weiteren Faktoren haben zu einer positiven Entwicklung des Finanzplatzes beigetragen:

  • Stabile Rechts-, Sozial und Wirtschaftsordnung
  • Politische Kontinuität
  • Liberale Wirtschaftspolitik
  • Liberale Gesetzgebung in den Bereichen Gesellschaftswesen und Steuern
  • Moderne Infrastruktur
  • Moderne, europarechtskonforme Gesetzgebung in den Bereichen Sorgfaltspflicht und Geldwäschereibekämpfung
  • Breites Finanzdienstleistungsangebot
  • Gesetzlich verankertes Bankkundengeheimnis
  • Leistungsfähiges Bankensystem
  • Finanzmarktaufsicht nach internationalem Standard